Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pool Point Schwimmbad Bau u. HandelsgmbH
Franz-Gruber-Platz 3, 8141 Premstätten
FN 504770 i,
Gerichtsstand: Graz
Stand März 2019
1. Allgemeines und Geltungsbereich
a)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Lieferungen von Pool Point Schwimmbad Bau u. Handelsgmbh (in weiterer Folge: Pool Point) GmbH in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und sonstigen Rechtsgeschäfte von Pool Point GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Mit Abschluss eines Vertrages anerkennt der Vertragspartner (folgend als „Kunde“ bezeichnet) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b)
Mündliche Nebenabreden zu schriftlich abgeschlossenen Verträgen bestehen nicht. Abänderungen oder Nebenabreden sämtlicher Verträge zwischen Pool Point GmbH und dem Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit sowie Bestätigung durch im Firmenbuch eingetragene vertretungsbefugte Personen von Pool Point GmbH und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall. Die übrigen Mitarbeiter von Pool Point GmbH sind nicht bevollmächtigt, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren.
c)
Vertragsbedingungen sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich zur Gänze widersprochen.
d)
Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt.
2. Angebot und Vertragsinhalt
a)
Die Angebote, Preislisten und Kostenvoranschläge von Pool Point GmbH sind freibleibend, unverbindlich und gelten nur bei ungeteilter Bestellung. Beschreibungen des Liefergegenstandes und technische Angaben sind unverbindlich und gelten nicht als Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Alle Bestellungen, Angebote, Aufträge, Auftragsänderungen und sonstigen Vereinbarungen sind für Pool Point GmbH erst dann verbindlich, wenn sie von Pool Point GmbH schriftlich als Auftrag bestätigt werden (Auftragsbestätigung).
b)
Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis. Bei Bestellungen mittels Fax oder E-Mail gilt die Empfangs-/Sendebestätigung noch nicht als Auftragsbestätigung. Pool Point GmbH behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Auftragsbestätigung legt den Vertragsinhalt fest und ist vom Kunden zu kontrollieren.
c)
Weicht die Auftragsbestätigung in wesentlichen Teilen vom Inhalt der Bestellung ab, hat der
Kunde binnen 3 Tagen mitzuteilen, dass er den Vertrag zu diesen Bedingungen nicht annehmen möchte.
d)
An Abbildungen, Pläne, Skizzen, Muster, Kataloge, Prospekte, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Pool Point GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Pool Point
e)
Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Im Falle, dass der Kunde gegen dieses ausschließliche Werknutzungs- oder Verwertungsrechte von Pool Point GmbH verstößt, wird eine Pönalzahlung in Höhe von € 2.000,– zur Zahlung fällig.
3. Preise
a)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, enthalten die Preise von Pool Point GmbH weder An- und Abfahrtkosten noch Montagekosten. Bei den sonstigen Leistungen, insbesondere Reparaturleistungen, mit Ausnahme von Gewährleistungsarbeiten, werden die An- und Abfahrt gesondert und nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
b)
Soweit nichts anderes angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben exklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer und ohne jegliche Nebenleistungen.
4. Zahlungsbedingungen
a)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt für Aufträge als vereinbart, dass der Kunde eine 30%ige Anzahlung leistet sowie 60% des Auftragswertes bei Anlieferung (nicht abhängig vom Montagebeginn) der Waren begleicht. Der Rest des vereinbarten Gesamtbetrages wird nach erfolgter Montage, Abnahme und Mängelfreistellung sowie nach Erhalt der Rechnung binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.
b)
Erst mit Zahlungseingang bei Pool Point GmbH gilt die Zahlung als erfolgt. Dies gilt nicht für Konsumenten, die die Zahlung mit Banküberweisung vornehmen. Die nachweisliche Erteilung des Überweisungsauftrages gilt für Konsumenten als fristwahrend.
c)
Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Pool Point GmbH berechtigt, nach Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.
d)
Mahnspesen werden ab der 1. Mahnung verrechnet. Wird eine 2. Mahnung erforderlich, erfolgen alle künftigen Leistungen nur mehr gegen Vorauszahlung. Nach erfolgloser 2. Mahnung erfolgt die Übergabe der Forderung an einen Rechtsanwalt.
e)
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit offenen Forderungen gegen Pool Point GmbH aufzurechnen, es sei denn, Pool Point GmbH wird zahlungsunfähig oder die Forderung ist gerichtlich festgestellt oder von Pool Point GmbH anerkannt.
5. Vertragsrücktritt bzw. Stornogebühr
a)
Bei Annahmeverzug des Kunden oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist Pool Point GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat Pool Point GmbH die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
b)
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Pool Point GmbH von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt seine Aufhebung, so hat Pool Point GmbH die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von Pool Point GmbH einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
6. Annahmeverzug
a)
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist Pool Point GmbH nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder einzulagern, wofür eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenen Kalendertag in Rechnung gestellt wird, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern.
b)
Gleichzeitig ist Pool Point GmbH berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
7. Lieferfrist
a)
Die Pool Point GmbH ist erst dann zur Leistungsausführung verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
b)
Pool PointGmbH ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu 4 Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
8. Eigentumsvorbehalt
a)
Pool Point GmbH behält sich das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder Werklohnes samt Zinsen und Nebengebühren vor.
b)
Vor vollständiger Bezahlung der Ware ist es dem Kunden untersagt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten sonstige Rechte daran einzuräumen.
9. Beigestellte Ware
a)
Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, ist Pool Point GmbH berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 20% des Werts der bereitgestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.
b)
Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.
10. Gewährleistung
a)
Die Gewährleistung ist auf die gesetzlich vorgegebene Frist begrenzt. Bei berechtigt beanstandeten Mängeln wird entweder kostenloser Ersatz oder Verbesserung vorgenommen, wofür eine angemessene Frist einzuräumen ist.
b)
Ist der Kauf gemäß § 1 KSchG für den Kunden ein Unternehmensgeschäft (B2B), so hat er sogleich nach Erhalt die Ware zu untersuchen und unverzüglich Mängelrüge zu erstatten. Bei einem Unternehmensgeschäft (B2B) gilt ein umfassender Gewährleistungsausschluss als vereinbart.
c)
Darüber hinaus gilt die Anfechtung des zugrundeliegenden Rechtsgeschäftes wegen der Anspruchsgrundlage des Irrtums, sowohl im Verbraucher- als auch im Unternehmergeschäft als ausgeschlossen.
11. Schadenersatz
a)
Beanstandungen hinsichtlich der Menge und der Beschaffenheit der gelieferten Ware, können bei Warenübernahme geltend gemacht werden. Für Mängel oder Beschädigungen, die auf ein Verschulden von Pool Point GmbH zurückzuführen sind, erfolgt die Schadloshaltung des Kunden nach Wahl von Pool Point GmbH durch Ersatzlieferung, Reparatur oder Gutschrift bis zur maximalen Höhe des berechneten Preises.
b)
Pool Point GmbH haftet ausschließlich nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.
12. Produkthaftung
a)
Allfällige Regressforderungen, die der Kunde oder ein Dritter aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen Pool Point GmbH richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von Pool Point GmbH verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
13. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
a)
Erfüllungsort ist der Firmensitz von Pool Point
b)
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
c)
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.
14. Datenschutzerklärung
a)
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die in der Auftragsbestätigung mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von Pool Point GmbH automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
b)
Die Mitarbeiter von Pool Point GmbH unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Der Kunde anerkennt, dass die Verwendung der in der Auftragsbestätigung angeführten Daten über Ihn für Zwecke der Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs von Pool PointGmbH verwendet. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich.
c)
Allfällige Änderungen von Adressen oder sonstigen Vertragsdaten während der Vertragslaufzeit hat der Kunde der Pool Point GmbH umgehend mitzuteile. Bei Unterlassung gelten auch Schriftstücke an die an Pool Point GmbH zuletzt bekannt gegebene Adresse als zugestellt.